Bürgschaften
NBB Bürgschaft (Bedingungen)
Die niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten, sofern eine eigene Besicherung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besichert werden. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1,5 Millionen €.
Die niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten, sofern eine eigene Besicherung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besichert werden. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1,5 Millionen €.
NBB Bürgschaft (Leitfaden)
Die niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten, sofern eine eigene Besicherung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besichert werden. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1,5 Millionen €.
Die niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten, sofern eine eigene Besicherung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besichert werden. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1,5 Millionen €.
Landesbürgschaft Niedersachsen (Merkblatt)
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen, sofern ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen.
PricewaterhouseCoopers (PwC) übernimmt als beauftragter Mandatar des Finanzministeriums die Bearbeitung der Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Laufzeit der Bürgschaft. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn bei PwC einzureichen.
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen, sofern ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen.
PricewaterhouseCoopers (PwC) übernimmt als beauftragter Mandatar des Finanzministeriums die Bearbeitung der Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Laufzeit der Bürgschaft. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn bei PwC einzureichen.
Landesbürgschaft Niedersachsen (Richtlinie)
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen, sofern ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen.
PricewaterhouseCoopers (PwC) übernimmt als beauftragter Mandatar des Finanzministeriums die Bearbeitung der Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Laufzeit der Bürgschaft. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn bei PwC einzureichen.
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen, sofern ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen.
PricewaterhouseCoopers (PwC) übernimmt als beauftragter Mandatar des Finanzministeriums die Bearbeitung der Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Laufzeit der Bürgschaft. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn bei PwC einzureichen.



