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18.05.12


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Investitionen/Betriebsmittel


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Niedersachsen-Kredit
Mit dem Niedersachsen-Kredit können langfristige Investitionen sowie Betriebsmittel ab einem Kreditbetrag von 20.000 Euro finanziert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis 10 Mio. Euro Umsatz), Existenzgründer und Freiberufler.


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Hinweise zum risikogerechten Zinssystem beim Niedersachsen-Kredit
Hier finden Sie Erläuterungen, wie der risikogerechte Zinssatz bei Beantragung des Niedersachsen-Kredits ermittelt wird.


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Niedersachsen-Gründerkredit
Ziel der Förderung sind langfristigen Investitionen in Niedersachsen sowie Erleichterung von Betriebsmittelfinanzierungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis 10 Mio. Euro Umsatz), Existenzgründer und Freiberufler bis zu 3 Jahren nach Geschäftsaufnahme. Gefördert werden zum einen alle Investitionen in Niedersachsen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen sowie einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel zum Ausgleich wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe. Kreditbetrag: jeweils max. bis 500.000 Euro. Die Kredite vergeben wir zu günstigen risikogerechten Zinssätzen, die für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben werden können.


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KfW-Unternehmerkredit - Programmteil Fremdkapital
KfW-Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Das Programm besteht aus zwei Teilen:
– Programmteil Fremdkapital: Gewährt werden mittel- und langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht ein spezielles KMU-Fenster mit zusätzlich vergünstigten Zinskonditionen

Antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und
deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Die Unternehmen müssen grundsätzlich seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.



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KfW-Unternehmerkredit - Programmteil Nachrangkapital
KfW-Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Das Programm besteht aus zwei Teilen:

– Programmteil Nachrangkapital: Gewährt werden Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen.

Antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und
deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Die Unternehmen müssen grundsätzlich seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.



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Hinweise der KfW-Mittelstandsbank zum Risikogerechten Zinssystem
Hier finden Sie Erläuterungen, wie der risikogerechte Zinssatz bei Beantragung des KfW-Unternehmerkredits oder des Unternehmerkapitals für Arbeit und Investitionen berechnet wird.


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Fallbeispiel zum risikogerechten Zinssatz
Hier finden Sie ein Fallbeispiel zum risikogerechten Zinssystem bezogen auf den KfW-Unternehmerkredit.


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KfW-Gründerkredit - StartGeld
Der KfW-Gründerkredit - StartGeld unterstützt Existenzgründer - auch Nebenerwerb, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Mit einem Finanzierungshöchstbetrag von 100.000 Euro - davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel, wird dieser Gründerkredit zukünftig den Bedarf der meisten Existenzgründer decken können. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank bleibt erhalten. Diese Risikoübernahme der KfW erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit, denn die Gründungsfinanzierung ist und bleibt ein für Banken risikoreiches Geschäft. Für den Gründerkredit gilt, dass auch erneute Unternehmensgründungen gefördert werden, wenn aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.


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KfW-Gründerkredit - Universell
Größere Gründungsvorhaben mit über 100.000 Euro Fremdkapitalbedarf können zukünftig mit dem KfW-Gründerkredit - Universell rechnen. Mit ihm können 100 % der notwendigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, eingeschlossen sind auch Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Form von asset-deals. Der Höchstbetrag der Finanzierung liegt bei 10 Mio. Euro, der Anteil der Betriebsmittelfinanzierung am Gesamtvorhaben ist nicht begrenzt. Für den Gründerkredit gilt, dass auch erneute Unternehmensgründungen gefördert werden, wenn aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.


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Aktuelle Konditionen KfW und NBank (Stand 01.01.2012)
Hier finden Sie eine Kurzzusammenstellung der Zinssätzen zu den verschiedenen Förderprogrammen von KfW und NBank. Die Angaben sind ohne Gewähr.




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