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18.05.12
 


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Umweltinvestitionen


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Förderung von gewerblichen Kälteanlagen
Förderbar sind die Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage durch einen Sachkundigen sowie die Berechnung eines Dienstleisters (Status Check-Förderung); Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen, die eine erhebliche Energieverbrauchsminderung ermöglichen, und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen, für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden (Basisförderungen), sowie Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung).


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Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.



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KfW-Programm Erneuerbare Energien
Dieses Programm dient der langfristigen Finanzierung zur Nutzung erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Kälte in KWK gefördert. Im Programmteil "Premium" werden besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Dies sind insbesondere Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie, Wärmenetze, große Solarkollektoren, große Wärmespeicher sowie Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas.



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ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Dieses Programm dient der Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A) sowie Energieeffizienzmaßnahmen (Programmteil B) zu einem günstigen Zinssatz. Für kleine Unternehmen gibt es jeweils ein KU Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz. Bestandteil dieses Programms ist auch die Energieeffizienzberatung mit einem Zuschuss von bis zu 80 % bei einer Initialberatung und bis zu 60 % bei einer Detailberatung





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Am Schölerberg 1 | D-49082 Osnabrück | Telefon: 00 49 - (0)5 41 / 5 01 - 30 91 | Telefax: 00 49 - (0)5 41 / 5 01 - 44 25 | e-mail: info@wigos.de