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18.05.12
 


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Unternehmensentwicklung im LK Osnabrück - Genehmigungsverfahren

Unternehmensentwicklung im Landkreis Osnabrück - Genehmigungsverfahren


Genehmigungsverfahren für eine anstehende
Unternehmensentwicklung im Landkreis Osnabrück


Die Bundesrepublik Deutschland hat einen umfangreichen Gesetzesapparat sowohl zum Schutz als auch für das einvernehmliche Nebeneinander seiner Bürger geschaffen. Dies bedeutet für Unternehmensentwicklung häufig eine hohe Anzahl von Verwaltungskontakten mit verschiedensten Einrichtungen.

Die WIGOS hilft Ihnen dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden und so Zeit im Organisationsprozess zu ersparen. Nutzen Sie die Lotsenfunktion der WIGOS durch schwierige Passagen. Auch die Landkreisverwaltung selbst steht mit zahlreichen Dienstleistungen zur Verfügung. Ausgezeichnet als "Mittelstandsfreundliche Kommune in Niedersachsen 07/08" und "Modellkommune für Bürokratieabbau" erwartet Sie eine service- und ergebnisorientierte Verwaltungsorganisation.



Mehr Informationen:

» Ansprechpartner der WIGOS

» Dienstleistungen des Landkreises Osnabrück


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WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land mbH
Am Schölerberg 1 | D-49082 Osnabrück | Telefon: 00 49 - (0)5 41 / 5 01 - 30 91 | Telefax: 00 49 - (0)5 41 / 5 01 - 44 25 | e-mail: info@wigos.de