KfW-Gründerkredit auch für Unternehmensnachfolger
Der KfW-Gründerkredit - StartGeld ist das Nachfolgeprogramm des Förderprogramms KfW-StartGeld, das zum 31.3.2011 eingestellt wird. Wie das "alte" KfW-StartGeld richtet sich der neue KfW-Gründerkredit - StartGeld an Gründerinnen und Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an Freiberufler (auch Heilberufe). Auch Unternehmensnachfolger können das Darlehen nutzen.
Gefördert werden beispielsweise Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen. Darüber hinaus können der Kaufpreis für ein Unternehmen, der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen nur im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Nebenerwerb mittelfristig (ca. drei Jahre) zu einem Vollerwerb wird.
KfW-Gründerkredit auch für Unternehmensnachfolge nutzbar
Bis hierher unterscheide sich der neue KfW-Gründerkredit - StartGeld nicht von dem bisherigen KfW-StartGeld, so Anja Bukowski, Abteilungsdirektorin im Geschäftsbereich Mittelstandsbank der KfW Bankengruppe. "Neu ist aber: Der Finanzierungshöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Außerdem können neuerdings 30.000 Euro statt nur 20.000 Euro für Betriebsmittel (z.B. Auffüllen des Warenlagers) gewährt werden. Dazu kommt, dass die Beantragung des KfW-Gründerkredits - StartGeld einfacher ist als beim KfW-StartGeld: Die KfW verlangt für Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu 25.000 Euro keinen Liquiditätsplan. Ein solcher Liquiditätsplan zeigt uns u.a., dass und wie der Kreditnehmer die Kreditrückzahlung eingeplant hat. Wir verzichten bei den geringeren Kreditsummen auf einen solchen Liquiditätsplan, auch deswegen, weil er gerade bei Kleingründungen schwer zu erstellen ist. Sinnvoll ist er trotzdem. Der neue KfW-Gründerkredit - StartGeld kann auch für eine erneute Existenzgründung nach einem unternehmerischen Scheitern genutzt werden. Das war beim alten StartGeld zwar auch schon so. Aber jetzt fördert die KfW die berühmte zweite Chance auch dann, wenn der Kreditnehmer seinen vorherigen Kredit nicht zurückzahlen konnte und ein finanzieller Schaden für die KfW entstanden war." Antragsteller müssen beim KfW-Gründerkredit - StartGeld bankübliche Sicherheiten mitbringen. Allerdings ist das Förderdarlehen standardmäßig mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank (Bank oder Sparkasse) ausgestattet. (Quelle: Newsletter Existenzgruender.de)
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