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Antragstellung jetzt möglich: "Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen"

300 Millionen Euro Unterstützung: „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ kann ab dem 23.02.2023 bei der NBank beantragt werden
Foto: © mpix-foto - Adobe Stock

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen" bietet das Land Niedersachsen eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Das Programm kann seit dem 23.02.2023 bei der NBank beantragt werden.

Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung - zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022. Die Antragsstellung ist vom 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. 


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Welche KMU können Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen (siehe Rechenbespiele).
  • Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 unter dem verfügbaren am 01.07.2022 gelegen haben.
  • Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
  • Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
  • Leistungsgrundlage: Der Ausgabenanstieg für Energie zwischen Juli bis Dezember 2022 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden.

Die Hälfte der maximalen Fördersumme wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können. Bei Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner vom WIGOS-UnternehmensService. Ihre Ansprechperson finden Sie hier.

Weitere Infos: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Wirtschaftshilfe-KMU-Niedersachsen.html#aufeinenblick

FAQ NBank: https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkbl%C3%A4tter/Merkbl%C3%A4tter-Produkte/FAQ-zu-den-Wirtschaftshilfen-KMU-Niedersachsen.pdf 

NBank-Fördercheck: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Wirtschaftshilfe-KMU-Niedersachsen-Jetzt-den-F%C3%B6rdercheck-machen.html

Rechenbeispiel 1:

Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 20.000 Euro. Diese sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 50.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 10.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 8.000 Euro zu erhalten. Das setzt sich wie folgt zusammen: Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 40.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 50.000 Euro. Differenz zwischen verdoppelten Kosten (40.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (50.000): 10.000 Euro 80 Prozent Förderquote auf 10.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro.

Rechenbeispiel 2:

Ein energieintensives mittelständisches Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 200.000 Euro. Sie sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 1.100.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 800.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist dadurch antragsberechtigt auf einen Förderbetrag in Höhe von 500.000 Euro.
Verdopplung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 400.000 Euro, die tatsächlichen Kosten bei 1.100.000 Euro. Differenz zwischen verdoppelten Kosten (400.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (1.100.000 Euro): 700.000 Euro. Zwar entsprächen 80 Prozent der Differenz 560.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt aber bei 500.000 Euro.

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