Mit dem 01.01.2022 wurde die Fördergebietskarte für die „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ neu strukturiert – der Landkreis Osnabrück zählt nun zum so genannten D-Fördergebiet. Neben daraus resultierenden verschiedenen Vorteilen in bestehenden Förderprogrammen können Landkreis-Unternehmen ab sofort auch Anträge im Förderprogramm „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ der NBank stellen.
In diesem Programm können kleine und mittlere Landkreisunternehmen bei Investitionen in Gebäude und Maschinen in Kombination mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen Zuschüsse zu den förderfähigen Investitionskosten bekommen. Ziel der Richtlinie ist es, durch Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern und Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und langfristig zu sichern.
Erste Informationen und genauere Bedingungen: Handout Einzelbetriebliche Förderung GRW
Die Eckdaten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Landkreis Osnabrück (NBank):
- Betriebsstätte in Niedersachsen in ausgewiesenen Fördergebieten
- Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes und Beherbergungsgewerbes
- Fördersatz gemäß den Richtfördersätzen des Landes Niedersachsen
- Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro
- Maximal 36 Monate Durchführungszeitraum
- Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen/Ausbildungsplätzen, Sicherung von vorhandenen Dauerarbeitsplätzen
- Höchstens 4 Millionen Euro Investitionszuschuss
- Maximal 100.000 Euro Investitionszuschuss je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem überwiegend überregionalen Absatz
- Existenzgründer und Bestandsunternehmen mit einer Betriebsstätte im Landkreis Osnabrück
- für Beherbergungsbetriebe gelten gesonderte Kriterien
Was wird gefördert?
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten
Wichtig: Durch die Investitionen müssen Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines sachkapitalbezogenen Zuschusses gewährt. Je nach Unternehmensgröße beträgt der Zuschuss zwischen 10% und 20% der förderfähigen Kosten bei einer Mindestinvestitionssumme von 50.000 EUR.
- Pro neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz beträgt der Zuschuss maximal 100.000 EUR
- Der mögliche Investitionszuschuss kann je Vorhaben nur maximal 4 Millionen Euro betragen.
- Der Beitrag des/der Antragstellers/in aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentliche Förderung enthalten.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das Team der WIGOS steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Neben der Beratung können wir Sie auch bei der Antragsstellung unterstützen. Melden Sie sich gerne bei unten stehendem regionalen Ansprechpartner des UnternehmesService.
Die gemachten Angaben erhelben keinen letztendliche Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die genauen Programminhalte erfragen Sie bitte beim WIGOS UnternehmensService.
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