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Jetzt E-Fahrzeuge, Ladesäulen, Lastenbikes uvm. fördern lassen

Neue Fördermittel für Betriebliches Mobilitätsmanagement: Initial- und Breitenförderung speziell für KMU
Foto: © Adobe Stock - j-mel

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt ein klares Zeichen für nachhaltige Unternehmensmobilität: Mit neuen Förderaufrufen im Rahmen des Programms Betriebliches Mobilitätsmanagement stehen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab sofort zwei attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ziel ist es, den Wandel hin zu klimafreundlicher und moderner Mobilität in der deutschen Unternehmenslandschaft gezielt zu unterstützen.

Eine maßgeschneiderte Einstiegshilfe bietet die Initialförderung. Im Fokus der Initialförderung steht die qualifizierte Erstberatung für KMU, die bislang keine oder nur geringe Erfahrungen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement gesammelt haben. Die Förderung ermöglicht eine systematische Bestandsaufnahme sowie die Entwicklung eines auf das Unternehmen zugeschnittenen Mobilitätskonzepts. Die Beratungsleistungen werden ausschließlich von akkreditierten Mobilitätsberaterinnen und -beratern aus dem Beratungspool der Initiative mobil gewinnt durchgeführt. Ziel ist es, Unternehmen beim Einstieg zu begleiten und die Grundlage für weiterführende Maßnahmen im Bereich der betrieblichen Mobilität zu schaffen.


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Für Unternehmen, die bereits erste Überlegungen angestellt oder Mobilitätskonzepte entwickelt haben, bietet die Breitenförderung als zweiter Baustein finanzielle Unterstützung zur konkreten Umsetzung bewährter Mobilitätsmaßnahmen. Gefördert werden u. a.:

  • Lastenfahrräder und Lasten-Pedelecs
  • Fahrradabstellanlagen, Umkleiden und Duschen
  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
  • Anschaffung von E-Fahrzeugen und E-Rollern
  • Mobilitätsaktionstage im Unternehmen
  • Nutzung von Carsharing oder Mietfahrzeugen für dienstliche Zwecke
  • Software- und App-Lösungen zur Mobilitätsoptimierung

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Foto: B. Braun Melsungen


Die Förderung soll eine möglichst breite Wirkung erzielen und nachhaltige Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Unternehmen anstoßen. Beide Förderangebote basieren auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement und sind Bestandteil des übergeordneten Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement im Rahmen der Bundesinitiative „mobil gewinnt“. Die Förderaufrufe richten sich ausschließlich an KMU im Sinne der EU-Definition. Antragsschluss ist der 31. Dezember 2026.

Interessierte Unternehmen aus dem Landkreis Osnabrück können sich für weitere Informationen u.a. an den UnternehmensService der WIGOS wenden. Telefon 0541 501 2468.


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