Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft in mehreren Modulen. Das Programm unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen.
Über das Modul 4 des BAFA-Programms Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Anlagenkategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Für die Antragstellung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagenaustausches um mindestens 15 % reduziert wird.
Gegenstand der Basisförderung:
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Spritzgießmaschinen
- Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen
- Kinoprojektoren
- Handgeführte elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
- Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
- Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Für weitere Informationen steht ihnen das Team des WIGOS UnternehmensService unter der Rufnummer 0541 501 2468 zur Verfügung.
Nordkreis: Axel Kolhosser
Südkreis: Andrea Frosch
Ostkreis: Andre Schulenberg
Die Informationen zu dem Programm wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine letztendliche Richtigkeit der Einzelinformationen kann jedoch nicht gewährleistet werden.