Seit dem Stichtag 1. Januar ist die steuerliche Forschungszulage weiter verbessert und für Unternehmen noch attraktiver.
Die steuerliche Forschungszulage ist ein staatliches Förderinstrument, mit dem Unternehmen für Forschung und Entwicklung (F&E) steuerlich entlastet werden. Sie soll Innovationen fördern – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.
Die Steuerliche Forschungszulage 2026:
- Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bleibt der Fördersatz erhöht bei 35 %, was bis zu 4,2 Mio. € Zulage jährlich bedeutet.
- Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige FuE-Aufwendungen steigt von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr – mehr Spielraum für große Entwicklungsprojekte.
- Gemein- und Betriebskosten können künftig pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen angesetzt werden.
- Der Pauschalsatz für Eigenleistungen (z. B. Stundenlohn von Inhabern) steigt auf 100 € pro Stunde.
- Darüber hinaus werden Abschreibungen für Wirtschaftsgüter im Rahmen von FuE-Vorhaben besser berücksichtigt.
Regelmäßig bietet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) praxisnahe Webinare zur Steuerlichen Forschungszulage an, in denen Experten einen kompakten Einstieg und die wesentlichen Informationen zum Antrag auf Bescheinigung über Forschung und Entwicklung vorstellen. Die 60-minütigen Veranstaltungen bieten am Ende die Gelegenheit, persönliche Fragen zu beantworten. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die nächsten Termine:
- 29. Januar 2026 | 14:00 – 15:00 Uhr | Anmeldung hier.
- 26. Februar 2026 l 14:00 – 15:00 Uhr | Anmeldung hier.
- Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen zur Steuerlichen Forschungszulage auch unter
https://info.bescheinigung-forschungszulage.de/-viewonline2/27482/288/58056/oKnwjO0t/vH12jdduFj/1
Wenden Sie sich auch gerne an den für Ihre Teilregion zuständigen Mitarbeitenden des WIGOS-UnternehmensService. Unser Team finden Sie hier.
Informationen zu Fördermöglichkeiten werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für eine letztendlich verbindliche Information zu dem Programm wenden Sie sich bitte an die jeweils für das Programm zuständige Einrichtung.