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Seit dem 7. Januar 2022 kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden

Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
Foto: © WIGOS - miriamslichtbuehne

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).

Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Nähere Infos zu dem Programm finden Sie hier

Quelle: Der Text wurde der Internetseite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de entnommen.

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