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Antragsstellung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge seit 29.06.2022 möglich

Antragsstellung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge ab 29.06.2022 möglich
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) veröffentlicht. Ergänzt wird die zweite Runde des Förderprogramms durch einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur. Die Antragsstellung ist für beide Aufrufe seit dem 29.06.2022 möglich. Ferner besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit, Wasserstoffinfrastruktur zu beantragen. Die WIGOS bietet für interessierte Unternehmen auch eine kostenfreie Impulsberatung zum Thema Mobilität an.

Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.


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Im zweiten Förderaufruf sowie dem zusätzlichen Aufruf speziell für Sonderfahrzeuge werden konkret jeweils drei Elemente gefördert:

  • Förderung der Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMDV zur Förderung der Elektromobilität wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.

Nähere Details der Förderung regeln der Richtlinientext sowie der zweite Förderaufruf und der Sonderaufruf vom 15.06.2022, abrufbar auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie auf www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de. Auch der UnternehmensService der WIGOS steht für Rückfragen zur Verfügung. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie hier

Die Antragsstellung für beide Aufrufe ist seit dem 29.06.2022 möglich. Zusätzlich besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit, Wasserstofftankinfrastruktur zu beantragen.

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Für an dem Thema interessierte Unternehmen bietet die WIGOS außerdem eine Impulsberatung nachhaltige Unternehmensmobilität. Gegenstand der Impulsberatung ist die Kurzanalyse der eigenen Logistikressourcen sowie die Strukturierung von Optimierungspotenzialen im Hinblick auf eine nachhaltige Logistik und die Empfehlung eventuell geeigneter Fördermöglichkeiten. Inhaltlich spielen u. a. Fragen des Fuhrparkmanagements, der Routenplanung sowie der Fuhrparkmotorisierung eine Rolle. So können teilnehmende Unternehmen gleichzeitig Kosten sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Nähre Infos zu dem Beratungsangebot finden Sie hier

(Quelle: Pressemitteilung des BMDV + ergänzende Textbausteine der WIGOS)


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