Den Zuschuss "Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Interessierte voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Darauf weist die KfW hin. Sie empfiehlt eine frühzeitige Beantragung des Zuschusses. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Antragsteller inzwischen 18 Monate Zeit haben, um die Ladestation in Betrieb zu nehmen.
Das Wichtigste zum Programm in Kürze:
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist dabei ein Gerät, mit dem ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann – aber nicht mehrere gleichzeitig. Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhält der Antragstellende 900 Euro pro Ladepunkt.
- Für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. (Quelle: KfW)
Weitere Informationen finden Sie hier.