Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück +49 541 501 2468 info@wigos.de

Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Förderung bis Jahresende beantragen

Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Förderung bis Jahresende beantragen
Foto: © WIGOS - Eckhard Wiebrock

Den Zuschuss "Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Interessierte voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Darauf weist die KfW hin. Sie empfiehlt eine frühzeitige Beantragung des Zuschusses. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Antragsteller inzwischen 18 Monate Zeit haben, um die Ladestation in Betrieb zu nehmen.

Das Wichtigste zum Programm in Kürze:

Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist dabei ein Gerät, mit dem ein Elektro­fahrzeug aufge­laden werden kann – aber nicht mehrere gleich­zeitig. Wenn die Lade­station mehrere Lade­punkte hat, erhält der Antragstellende 900 Euro pro Ladepunkt.

  • Für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht. (Quelle: KfW)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eckhard Wiebrock
Eckhard Wiebrock
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit

Raum 3718
Telefon: 0541 / 501 3718
e-mail: wiebrock@wigos.de

Sandra Joachim-Meyer
Sandra Joachim-Meyer
Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Raum 3719
Telefon: 0541 / 501 3919
e-mail: joachim-meyer@wigos.de

Ursula Melo
Ursula Melo
 

Raum 3718
Telefon 0541 / 501 3918
e-mail: melo@wigos.de

WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land mbH
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Telefon: 0541 501 4914
Telefax: 0541 501 6 4914
E-Mail: info@wigos.de