Nach Beschluss des Bundestags wurde im Zuge einer Novelle des EnWG jüngst die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) geändert. Die Änderung soll helfen, die notwendigen Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen.
Innerhalb eines Übergangszeitraums bis zum 31.12.2025 können Anlagenzertifikate vom Typ B, dies sind Erzeugungsanlagen mit 135 kW bis 950 kW, unter Auflagen ausgestellt werden. Der einzureichende Mindestumfang der Zertifikate ist der NELEV zu entnehmen. Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit sind die Nachweise zu den Auflagen dann bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.
Weitere Infos zu den Neuerungen sind nachfolgenden Links zu entnehmen:
Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikat greift für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 2025
https://www.pv-magazine.de/2022/07/28/neue-uebergangsregelung-fuer-anlagenzertifikat-greift-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-135-kilowatt-bis-2025/
(Quelle: Internetseite pv magazine)
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen
https://www.gesetze-im-internet.de/nelev/BJNR165100017.html
(Quelle: Internetseite des Bundesministeriums der Justiz)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
(Quelle Bundesministeriums der Justiz)