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Wirtschaftshilfe Niedersachsen kann jetzt beantragt werden

Wirtschaftshilfen für niedersächsische Unternehmen
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Seit kurzem können niedersächsische Unternehmen und Selbstständige, die wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unter besonders hohen Energiekostensteigerungen leiden, Wirtschaftshilfen bei der NBank beantragen – diesmal unter verbesserten Voraussetzungen. Leistungsgrundlage für Antragsteller ist ein Ausgabenanstieg für Energie von Januar bis Juni 2023 über eine Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden. Mit Blick auf die Bagatellgrenze von 2.000 Euro beträgt die Erstattungssumme dementsprechend mindestens 1.600 Euro.

„Die konstant hohen Energiekosten bereiten der niedersächsischen Wirtschaft weiterhin Schwierigkeiten. Mit der Neuauflage der Wirtschaftshilfen und der Weiterentwicklung der Antragsvoraussetzungen stellen wir sicher, dass niedersächsische Unternehmen, die extrem unter den Energiekostensteigerungen leiden, nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten“, erläutert Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.


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Gegenüber dem ersten Durchlauf der Wirtschaftshilfen für das Jahr 2022 gibt es verschiedene Änderungen, um passgenau zu unterstützen: Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Gewerbetreibende, sondern auch Unternehmen und Selbstständige mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb. Statt der strengen Definition für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der EU (maximal 250 Beschäftigte und ein Umsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro) sind nun Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten antragsberechtigt. Gleichzeitig wird als Bedürftigkeitskriterium künftig ein über eine betriebswirtschaftliche Auswertung nachgewiesenes negatives Betriebsergebnis herangezogen.

Die Gesamtausgaben für Energie müssen bei der aktuellen Auflage des Programms um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni liegen. In der ersten Förderrunde lag die Bagatellgrenze noch bei 3.000 Euro. Die Höchstbeträge der Billigkeitsleistung werden auf die beihilferechtlich zulässigen Obergrenzen angehoben, das heißt: gewerbliche Unternehmen können bis zu zwei Millionen Euro erhalten, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur bis zu 300.000 Euro und land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 250.000 Euro. Es wird laut NBank keine Abschlagzahlungen mehr geben, stattdessen erfolgt nun eine vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.

Für das Programm steht ein Budget von bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung, das von Bund und Land gemeinsam finanziert wird. Die Wirtschaftshilfen können bis einschließlich 30. Oktober 2023 beantragt werden.

Nähere Informationen und ein Fördercheck Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023 finden Sie unter dem Link https://www.nbank.de/Service/Presse/Wirtschaftshilfen-f%C3%BCr-nieders%C3%A4chsische-Unternehmen/

Bei diesem Text handelt es sich um eine Presseinformation der NBank. Für die inhaltliche Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte nutzen Sie den in dem Text genannten Link zu den Internetseiten der NBank für eine verbindliche Information.


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