Der Hafen Wittlager Land, HWL, weist darauf hin, dass es aktuell für Transportunternehmen eine Förderung für die Verlagerung von Groß- und Schwertransporten (GST) von der Straße auf die Schiene und auf Wasserstraßen gibt.
Die Förderrichtlinie über die Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen des Ministeriums für Digitales und Verkehr wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, in Form einer zeitlich begrenzten Anschubfinanzierung die Potenziale der Wasserstraße für Groß- und Schwertransporte (GST) gegenüber Unternehmen, die bisher vornehmlich bis ausschließlich GST auf der Straße durchführen, aufzuzeigen, damit bei künftigen Transportentscheidungen die Wasserstraße stärker als bisher berücksichtigt wird. So soll sowohl ein Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele als auch zum Erreichen der Güterverkehrsverlagerungsziele der Bundesregierung erbracht werden.
Antragsberechtigt sind gemäß den Bestimmungen für De-Minimis-Beihilfen Unternehmen in privater Rechtsform mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Deutschland, die den betreffenden GST-Linienverkehr betreiben. Förderfähig sind regelmäßig (mindestens 1-2 Fahrten pro Monat) betriebene und langfristig (über den Bewilligungszeitraum hinaus) angelegte GST-Linienverkehre auf Wasserstraßen, die mindestens einen Umschlagspunkt an einer Bundeswasserstraße haben. Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt, sind nur neue Vorhaben förderfähig.
Nähere Informationen zu dem Programm sind zu finden unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Foerderprogramme-node.html
Bezüglich zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten des Hafen Wittlager Land für derartige Transporte steht die HWL-Geschäftsführerin Susanne Neuenfeldt unter der Mailadresse Susanne.Neuenfeldt@lkos.de für Rückfragen zur Verfügung.