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Seit kurzem können niedersächsische Unternehmen und Selbstständige, die wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unter besonders hohen Energiekostensteigerungen leiden, Wirtschaftshilfen bei der NBank beantragen – diesmal unter verbesserten Voraussetzungen. Leistungsgrundlage für Antragsteller ist ein Ausgabenanstieg für Energie von Januar bis Juni 2023 über eine Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden. Mit Blick auf die Bagatellgrenze von 2.000 Euro beträgt die Erstattungssumme dementsprechend mindestens 1.600 Euro.